Vorbemerkung: Im Jahr 2000 flogen mehr als 50 Millionen Deutsche ins Ausland. Die meisten Reisenden hielten sich in Europa auf, etwa 25% in Überseestaaten. Weltweit sterben jährlich ca. 1000 Menschen durch Abstürze und etwa 2500 Personen im Flugzeug an den Folgen gesundheitlicher Störungen. Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Flugreisenden ist Fliegen statistisch gesehen eine der sichersten Transportformen.
Inhalt
- Für welchen Personenkreis ist Fliegen u.U. problematisch?
- Wann sind Flugreisen nicht zu empfehlen?
- Wartezeiten bis zum Antritt eines Fluges
- Herz, Kreislauf und Lungenerkrankungen
- Spezielle Hinweise für einige Erkrankungen
- Flugreisen bei akuten Erkrankungen und nach Operationen
- Attest zur Mitnahme und Einfuhr von Medikamenten
Für welchen Personenkreis ist Fliegen u.U. problematisch?
chronisch Kranke, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, einige akut Erkrankte
Die weitaus meisten Probleme treten bei Fernflügen auf, jedoch müssen auch für den Kurzflug einige Bedingungen bedacht werden.
Veränderte Lebensbedingungen beim Fliegen
- Abnahme des Sauerstoffdruckes (wie ca. 2400 m Erdhöhe)
- Bewegungsmangel / einseitige Sitzposition
- u.U. fehlende ärztliche Akuthilfe
Wann sind Flugreisen nicht zu empfehlen?
- schwere (insbes. instabile) Angina pectoris
- bis mind. 6 Wochen nach einem akutem Herzinfarkt
- Herzfehler und Herzleistungsschwäche, insbes. bei Ruhebeschwerden
- Lungenerkrankungen mit Atemnot in Ruhe oder bei geringer Belastung
- Krampfleiden (Epilepsie) mit häufig wiederkehrenden Anfällen
- schwere Halwirbelverletzungen bis zur Ausheilung
- Schlaganfälle bis mind. 2 Wochen
- nach chirurgischen Eingriffen am Bauch- oder Brustraum bis zu 10 Tage, ggf. auch länger
- nach Tauchunfällen oder bis 24 Stunden nach einem längeren Tauchgang
- Schwangerschaft ab 9.Monat
Wartezeiten bis zum Antritt eines Fluges
Eingriff/Erkrankung | Wartezeit |
Operationen im Mittelohr und Nasennebenhöhlenbereich | 10 Tage |
Kleinere Bauch und Brustkorboperationen (z.B. Appendektomie „Blinddarmentfernung“) | 10 Tage |
größere chirurgische Eingriffe | 6 Monate |
Eingriffe an Herzkklappen oder Bypass-OP | mind. 3 Wochen |
Augen-Operation | 4 Wochen |
längere Tauchgänge | mind. 24 Stunden |
Herz, Kreislauf und Lungenerkrankungen
Durch die Abnahme der Sauerstoffsättigung während eines Fluges in großer Höhe sind Patienten mit dekompensierenden Herz und Lungenerkrankungen besonders gefährdet. Sowohl Menschen mit einer KHK (koronare Herzerkrankung), als auch Personen mit Veränderungen an den Herzklappen, sowie einer Herzinsuffizienz (Herzmuskelschwäche) sollten vor einem Flug ärztlichen Rat einholen!
Das gleiche gilt für Patienten mit einer stark verminderten Lungenfunktion (z.B. Lungenemphysem, chronische Bronchitis, Lungenfibrose, Asthma bronchiale).
Allgemein gilt: Patienten sind fluguntauglich, wenn sie auf dem Fahrradergometer keine 50 Watt ohne Beschwerden leisten. Jeder Flugpassagier sollten ohne fremde Hilfe die Gangway alleine passieren und sich bei einem Notfall selber helfen können.Personen, die schon in Ruhe über Beschwerden klagen, sind fluguntauglich.
Spezielle Hinweise für einige Erkrankungen
Bluthochdruck
Der Blutdruck sollte gut eingestellt sein. In der Regel ist nicht mit Problemen zu rechnen, wenn die Werte unter 200/120 mmHg liegen, wenn auch man dies nicht als gute Einstellung bezeichnen kann.
Herzschrittmacher
… stellen kein Problem dar. Natürlich sollte die Funktionsweise insbes. vor Fernflügen oder bei längerer Reisedauer kurz zuvor vom Spezialisten überprüft worden sein!
Schrittmacherpatienten sind oft multimorbid, d.h., es bestehen oft mehrere Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Regelmäßige Medikamenteneinnahme ist dann Voraussetzung insbes. dürfen die lebenswichtigen Herzmedikamente und ggf. blutgerinnungshemmenden Medikamente bei der Abreise nicht vergessen werden.
Erkrankungen der Venen
Personen mit einem Krampfaderleiden und allgemeiner Thrombosegefahr dürfen fliegen, sollten aber über die wichtigsten Verhaltensregeln aufgeklärt sein.
Zur Vorbeugung gegen das sogenannte „EconomyClassSyndrom“ (enge Sitze, wenig Raum für Bewegung) werden während des Fluges regelmäßige gymnastische Übungen sowie eine regelmäßige Bewegung durch Hin und Herlaufen empfohlen. Letzteres wird aber aus Sicherheitgründen von den meisten Fluggesellschaften nicht gewünscht. Im Gegenteil, man sieht es lieber, wenn die Fluggäste während des gesamten Fluges angeschallt bleiben, um schwere Verletzungen bei unverhofften Turbulenzen zu vermeiden. Dennoch sollte jeder Flugreisende während des Fluges versuchen, seine Sitzhaltung mehrmals zu ändern.
Folgende Verhaltensmaßnahmen sollten beachtet werden:
- Sitzhaltung häufig ändern
- keine beengte Kleidung tragen (insbes. keine engen Hosen)
- Strümpfe mit Gummizug meiden
- ausreichende Flüssigkeitsaufnahme vor und während des Fluges (trockene Luft in der Kabine – erhöhte Flüssigkeitsverluste)
- häufige gymnastische Übungen (Rollbewegungen mit den Füßen bzw. Zehen, Anspannung-Entspannung der
- Wadenmuskulatur
- Kniebeugen, wenn möglich
- haüfiges Ausschütteln der Beine
- ggf. Tragen von Kompressionsstrümpfen
Wer ist besonders thrombosegefährdet?
- Menschen mit Krampfadern oder Lymhödem (Elephantenbeine)
- Menschen mit bereits erlittenen Thrombosen oder Embolien
- Menschen mit bestimmten, häufig angeborenen Gerinnungsstörungen
- Menschen mit angeborenen oder erworbenen Herzfehlern oder Herzrhythmusstörungen
- Implantatträger
- Lähmungspatienten; auch nach Schlaganfall
Eventuell müssen gefährdete Menschen vor der Reise mit gerinnungshemmenden Medikamenten [z.B. Acetylsalizylsäure – bei Herz-Kreislauferkrankungen oder Kumarinpräparate wie Falithrom/Marcumar nach Infarkt, bei Herz-Rhythmusstörungen oder bereits stattgehabten Thrombosen] behandelt werden und während des Fluges Kompressionsstrümpfe tragen.
Thrombosegefährdete sollten mit ihrem behandelnden Arzt das Für und Wider einer Thrombosevorbeugung mit Heparin-Spritzen besprechen. Eine generelle Heparinisierung vor Langzeitflügen kann nicht pauschal empfohlen werden, da die Heparingabe selbst Gefahren in sich birgt und somit die (Kosten)-Nutzen-Risko-Abwägung insbes. bei jüngeren, gesunden Fluggästen keine schlüssigen Begündungen gestattet.
Flugreisen bei akuten Erkrankungen und nach Operationen
Je nach Art des operativen Eingriffes oder der Erkrankung sollten Flugreisen erst nach der Rekonvaleszenz angetreten werden. Dabei spielen bei der Beurteilung der Flugtauglichkeit neben spezifischen gesundheitlichen Komplikationen auch die mit einem Flug verbundenen Streßfaktoren eine Rolle. Diese werden vom Organismus nach einer Operation oder einer akuten Erkrankung schlechter toleriert.
Von Flugmedizinern werden allgemeine Wartezeiten empfohlen, wenngleich im Einzelfall nur individuell entschieden werden kann.
Flugreisen und Schwangerschaft
Für eine Schwangerschaft bestehen eher Einschränkungen der Impftauglichkeit (siehe dort) als der Flugtauglichkeit.
Es gelten folgende allgemeine Regeln bei einer ansonsten komplikationslosen Schwangerschaft:
- flugtauglich bis einschl. 7.Monat
- ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung im 8.Monat
- Flugverbot ab 9.Monat
Im 8 Monat ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, daß Komplikationen, insbesondere eine Frühgeburt nicht zu erwarten sind. Im 9. Schwangerschaftsmonat dürfen Frauen nicht mehr fliegen.
Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die Erkrankung per se stellt keinen Hinderungsgrund dar. Jedoch kann individuell durch schwerwiegende Komplikationen (Folgeerkrankungen) die Flugtauglichkeit eingeschränkt sein.
Eine gute Stoffwechseleinstellung muß vorausgesetzt werden. Eine ausreichende Eindeckung mit Spritzen/Pen/Nadeln sowie Insulin/Medikamente, die ins Handgepäck gehören, ist selbstverständlich. Eine ärztliche Bescheinigung über die für den persönlichen Bedarf mitgeführten Medikamente ist insbes. bei Reisen in Nicht-EU-Staaten empfehlenswert.
Natürlich sollte jeder Diabetiker die BZ- und ggf. Harnzucker- Selbstkontrolle beherrschen und die notwendigen Teststreifen im Handgepäck mitführen! Außerdem sollte er sich vorab ausreichend über die Struktur des Gesundheitssystems im Gastland, über klimatische Bedingungen und den sachgerechten Umgang mit Insulin in Wärem- und Kältezonen auskennen!
Probleme beim Diabetes mellitus ergeben sich weniger aufgrund des Fluges als durch die Zeitverschiebung (siehe dort)!
Attest zur Mitnahme und Einfuhr von Medikamenten
Insbesondere bei der Einreise in nicht EU-Staaten kann man gegenüber dem Zoll in Erklärungsnot geraten, wenn die Reiseapotheke recht umfangreich ist.Mit einer ärztlichen Bescheinigung über die benötigten Medikamente kann man sich eine Menge Ärger ersparen.