Röteln sind eine hochansteckende Infektionserkrankung, die durch das Röteln-Virus hervorgerufen wird. In der medizinischen Fachterminologie heißt die Krankheit Rubella oder Rubeola. An dieser typischen Kinderkrankheit leiden vor allem Kinder bis zum fünften Lebensjahr: Für sie sind die Röteln in den meisten Fällen ungefährlich, doch bei schwangeren Frauen sieht das ganz anders aus: In den Schwangerschaftsmonaten kann eine Infektion mit dem Röteln-Virus dem ungeborenen Baby massiv schaden.
Inhalt
Ansteckung und Übertragung
Die Röteln sind eine hochinfektiöse Erkrankung: Der dahintersteckende Erreger sind die sogenannten Rubella-Viren, die sich über die klassische Tröpfcheninfektion übertragen, das bedeutet, über Niesen, Sprechen oder Husten. Die Erreger setzen sich auf den Schleimhäuten des Rachen- und Mundraums fest und gelangen von dort direkt in die Blutbahn. Auf diese Weise breiten sich die Viren im ganzen Körper aus.
Die Inkubationszeit, also die Zeitspanne von der Virenansteckung bis zum Krankheitsausbruch, ist bei einer Rötelnerkrankung lang: Erst zwei bis drei Wochen nach der Infizierung mit dem Erreger zeigen sich die ersten Krankheitssymptome. Die Erkrankung ist allerdings bereits eine Woche vor dem Auftreten des Aufschlags ansteckend. Auch wenn die Flecken wieder vollständig verschwunden sind und das Kind gesund erscheint, besteht noch einige Tage lang Ansteckungsgefahr.
Die Erkrankung dauert rund eine Woche und anschließend ist man lebenslänglich immun gegen die krankmachenden Erreger. Auch wenn die Erkrankung symptomfrei verläuft, haben die erkrankten Personen danach eine lebenslange Immunität gegen die Röteln-Viren.
Sonderfall – Röteln und Schwangerschaft
Röteln sind in der Schwangerschaftsperiode äußerst gefürchtet. Der Krankheitserreger kann von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Baby übertragen werden. Eine vorgeburtliche kindliche Rötelninfektion wird in der medizinischen Fachterminologie „Röteln-Embryopathie“ genannt. Sie kann die Organe des Babys so sehr schädigen, dass es mit massiven Behinderungen zur Welt kommt. Auch eine Fehlgeburt ist nicht ausgeschlossen.
Entscheidend ist dabei immer das Stadium der Schwangerschaft: Je vorzeitiger es zu einer Rötelnerkrankung kommt, desto häufiger und schwerwiegender sind die Schäden der Babys im Mutterleib. Es ist also schlimmer, wenn sich die Mutter schon im ersten Schwangerschaftsdrittel infiziert.
Alle Defekte und Schäden, die eine Infektion mit dem Röteln-Virus beim ungeborenen Kind verursachen kann, werden in der Medizin unter dem Fachbegriff „Kongenitales Rötelnsyndrom“ – kurz CRS – zusammenfasst.
1 – 11. Schwangerschaftswoche
Eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der 1. bis zur 11. SSW kann besonders viele und vor allem sehr schwere Schäden beim ungeborenen Kind hervorrufen. Dabei kann die Röteln-Embryopathie in diversen Formen auftreten:
Gregg-Syndrom
Organfehlbildungen am Auge, am Innenohr sowie am Herz. Es kann zu verschiedenen Herzfehlern, zu Hörschäden oder zu einem grauen Star kommen.
Erweitertes Rubella-Syndrom
Hautausschlag, verminderte Anzahl an Blutplättchen und damit verbunden ein erhöhtes Blutungsrisiko, Blutarmut (Anämie, Gelbsucht und Herzmuskelentzündung (Myokarditis).
Ebenso kann es zu einer Gehirnentzündung, einer Lungenentzündung oder zu Knochenerkrankungen kommen.
Late-Onset-Rubella-Syndrom
Dieses Syndrom zeigt sich erst ab dem 4. oder dem 6. Lebensmonat: Das Baby wächst einfach nicht mehr, bekommt einen chronischen Hautausschlag oder leidet wiederholt an einer Lungenentzündung. Die Sterblichkeit ist besonders hoch, vor allem in den Fällen, in denen es zu einer Lungenentzündung kommt.
Spätfolgen in der Jugendzeit
Sogar später kann es noch zu Hörschäden, Diabetes, einer gestörten Hormonfreisetzung, einer Epilepsie oder einer fortschreitenden Entzündung des ganzen Gehirngewebes (Panenzephalitis) kommen.
Störungen der Entwicklung
Einige ungeborene Babys zeigen zusätzlich zum Gregg-Syndrom sowie dem erweiterten Rubella-Syndrom auch noch Entwicklungsstörungen: So ist der Kopf beispielsweise auffallend klein (Mikrozephalus) oder die geistige Entwicklung ist stark verzögert.
12. bis 17. Schwangerschaftswoche
Eine Infektion mit dem Rötelnvirus in diesem Schwangerschaftstrimester schädigt in den meisten Fällen das kindliche Innenohr. Infolgedessen kommen die Kleinen mit einer Schwerhörigkeit, einer sogenannten Innenohrschwerhörigkeit, zur Welt.
Nach der 18. Schwangerschaftswoche
In dieser Schwangerschaftsphase ist eine Infektion nicht mehr ganz so kritisch. Es kann unter Umständen sein, dass sich das Embryo etwas langsamer entwickelt als es ohne die Infektion wäre. Im Allgemeinen ist aber weniger mit Langzeitfolgen zu rechnen.
Wenn sich eine schwangere Frau erst kurz vor der Geburt mit dem Rubella-Virus infiziert, kann es sein, dass auch das neugeborene Baby an Röteln erkrankt.
Röteln Erreger: Der Rubella Virus
Das Rubella-Virus – auch als Röteln-Virus bezeichnet – ruft diese Infektionserkrankung hervor. Über die Schleimhaut der oberen Atemwege dringt das Virus in den Organismus ein und vermehrt sich dort vor allem in den Lymphknoten, also im sogenannten lymphatischen Gewebe.
Von dort aus können die Viren auch in die Blutbahn gelangen und sich im gesamten Körper ausbreiten: Mediziner sprechen in einem solchen Fall von einer Virämie.
Symptome und Verlauf der Erkrankung
Häufig verlaufen die Röteln ohne typische Symptome wie zum Beispiel geschwollene Lymphknoten oder rote Flecken.
Aus diesem Grund ist die Erkrankung oft auch nur schwer erkennbar. Nur bei rund der Hälfte aller erkrankten Kinder äußert sich überhaupt der charakteristische Ausschlag. Die andere Hälfte klagt höchstens über leichte Glieder- und Kopfschmerzen. Möglicherweise kann es auch zu geröteten Augen (Bindehautentzündung) oder zu einem leichten Husten kommen. Somit ähneln die Röteln eher einem grippalen Infekt, also einer normalen Erkältung.
Zeigt sich jeder der typische Ausschlag, so beginnt dieser hinter den Ohren sowie auf der Gesichtshaut. Im anschließenden Verlauf breitet er sich über den gesamten Körper aus.
Die möglichen Symptome im Überblick:
- geschwollene Lymphknoten
- Kopfschmerzen
- Gliederschmerzen
- Bindehautentzündung
- Leichtes Fieber
- Husten.
Der Röteln-Ausschlag besteht aus hellroten, kleinen Flecken, die oftmals nur schwach erkennbar sind. Diese Flecken auf der Haut sind kleiner als der Masern-Hautausschlag und ebenso verschmelzen die einzelnen Flecken nicht miteinander.
Die mit dem Röteln-Virus infizierten Kinder haben meistens überhaupt keinen oder wenn, nur einen leichten Juckreiz. Nach ungefähr zwei bis drei Tagen sind die Hautflecken auch schon wieder verschwunden.
Für Laien ist die Infektionserkrankung überhaupt nicht leicht diagnostizierbar. Der Gang zum Kinderarzt ist hier also unumgänglich, der dieser wird den Ausschlag mit Sicherheit nicht mit den Masern oder mit Scharlach verwechseln.
Welche möglichen Komplikationen können auftreten?
In den meisten Fällen verlaufen die Röteln harmlos und milde. In vereinzelten Fällen kann es aber auch zu Komplikationen kommen. Mit fortschreitendem Lebensalter nimmt auch das Risiko für Komplikationen deutlich zu. Bei Jugendlichen und auch bei Erwachsenen kann die Erkrankung somit etwas gefährlicher als bei Kindern verlaufen.
Zu den möglichen Komplikationen gehören:
- Arthritis (Gelenkentzündungen): Insbesondere junge Frauen bekommen bei einer Infektion mit dem Röteln-Virus schmerzend und geschwollene Gelenke.
- Mittelohrentzündung (Otitis media)
- Bronchitis
- Herzmuskelentzündung (Myokarditis)
- Gehirnentzündung (Enzephalitis)
- Herzbeutelentzündung (Perikarditis)
Diese Komplikationen zählen aber eher zu den seltenen Röteln-Komplikationen.
Röteln erkennen – wie wird die Diagnose gestellt?
Besteht der Verdacht auf eine Röteln-Erkrankung sollte unbedingt ein Allgemein- oder Kinderarzt aufgesucht werden. In vereinzelten Fällen kann die Krankheit nämlich auch mit schwereren Komplikationen einhergehen.
Im gemeinsamen Gespräch sammelt der behandelnde Arzt zunächst einmal alle wichtigen Informationen: Aus diesen erhebt er die Anamnese, also die persönliche Krankheitsgeschichte des Patienten.
Wichtige Fragestellungen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel:
- Seit wann besteht der Hautausschlag konkret?
- Ist ein Juckreiz vorhanden?
- Wie hoch ist die Körpertemperatur?
- Fühlt sich das Kind / der Patient schlapp?
Auf die Anamnese folgt die körperliche Untersuchung: Dabei begutachtet der Arzt insbesondere den Ausschlag auf der Haut und tastet zudem die Lymphknoten am Nacken sowie am Hals ab.
Anhand der Krankheitsgeschichte sowie der zu begutachtenden Symptome kann der Mediziner die Röteln zweifelsfrei diagnostizieren!
Ein Hautausschlag und geschwollene Lymphknoten können jedoch im Allgemeinen auch bei vielen anderen Erkrankungen auftreten. Sind die Symptome also einmal nicht so eindeutig, empfiehlt es sich auch entsprechende Laboruntersuchungen wie etwa eine Blutentnahme durchzuführen.
Im Blut lassen sich die spezifischen körpereigenen Abwehrstoffe (Antikörper) gegen das Röteln-Virus dann nachweisen. Im Idealfall wird das ab dem fünften Tag nach Symptombeginn – also nach dem Auftreten des Ausschlags und des Fiebers – durchgeführt.
Bei schwangeren Frauen wird ein solcher „Antikörper-Test“ zur Sicherheit dann gemacht, wenn die werdende Mutter laut ihrem Impfpass nicht gegen die Infektionserkrankung geimpft wurde oder nur eine der beiden Impfdosen bekommen hat. Dasselbe gilt bei einem unklaren Impfstatus, also wenn überhaupt nicht bekannt ist, ob überhaupt eine Schutzimpfung verabreicht wurde oder nicht.
Bis zu fünf Tage nach Beginn des Ausschlags hat der behandelnde Arzt zudem die Möglichkeit, einen Rachenabstrich oder eine Urinprobe ins Labor zu schicken. Das ist insbesondere bei Kindern eine sehr simple und zudem zuverlässige Methode, um einen Krankheitsverdacht sicher zu bestätigen.
Wenn eine Röteln-Infektion bei schwangeren Frauen vermutet wird, kann auch das ungeborene Baby untersucht werden. Das geschieht im Rahmen der sogenannten Pränataldiagnostik. Ein erfahrener Mediziner kann eine Probe des Mutterkuchens entnehmen, eine sogenannte Chorionzottenbiopsie. Ebenso ist eine Fruchtwasser-Entnahme, eine Amniozentese, möglich.
Im Labor wird dann geprüft, ob sich in der Erbgutprobe die Viren nachweisen lassen.
Ab der 22. Schwangerschaftswoche ist dann auch – mithilfe einer dünnen, langen Nadel – eine Blutprobe aus der Nabelschnur des ungeborenen Kindes möglich: Die Rede ist hier von einer Nabelschnurpunktion. Dieses „Fetalblut“ kann dann gezielt auf Antikörper hin untersucht werden.
Sind Röteln meldepflichtig?
Ja, die Infektionserkrankung ist hierzulande meldepflichtig, um auch die Allgemeinheit vor Masseninfektionen zu schützen. Bei einem Krankheitsverdacht sowie einer bestätigten Diagnose muss unter Angabe des Namens der erkrankten Person eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Auch öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel eine Kita oder ein Kindergarten müssen von der Röteln-Erkrankung in Kenntnis gesetzt werden.
Behandlung und Therapie
Da sich die meisten Kinder gar nicht wirklich krank fühlen, ist die medizinische Behandlung dieser Infektionserkrankung unproblematisch.
Wie bei anderen Virenkrankheiten, können auch in diesem Fall die Symptome wie Husten, Fieber oder Kopfschmerzen behandelt werden. Gegen Fieber helfen Wickel oder Arzneimittelpräparate wie Paracetamol und Ibuprofen.
Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keine Schmerzmittel mit Acetylsalicylsäure (ASS) einnehmen, denn sonst kann es zum hochgefährlichen und gar lebensbedrohlichen Reye-Syndrom kommen.
Ein erkranktes Kind sollte auf gar keinen Fall Kontakt zu schwangeren Frauen haben, denn eine Infektion könnte gravierende Folgen für das ungeborene Baby nach sich ziehen.
Prävention der Erkrankung und Schutzimpfung
Der beste und grundlegend wichtige Schutz gegen die Röteln ist die Schutzimpfung. Die STIKO, die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt allen Kindern diese Impfung, die aus zwei Impfdosen bestehen.
Geimpft wird in einer sogenannten Kombinationsimpfung, also in Verbindung mit den Impfstoffen gegen Mumps und Masern. Die Impfung heißt „Masern-Röteln-Mumps-Impfung“, kurz MMR.
Die erste Impfdosis wird zwischen 11. und 14. Lebensmonaten verabreicht. Grundsätzlich gilt das Motto: „Je früher, desto besser“.
Zwischen den beiden Impfdosen sollte eine Zeitspanne von mindestens vier Wochen liegen.
Die Röteln-Schutzimpfung soll nicht nur die geimpfte Person vor der Infektion mit dem Erreger schützen, sondern auch eine Ansteckung der Bevölkerung verhindern. Insbesondere schwangere Frauen und Personen ohne eine entsprechende Immunität gegen den Erreger müssen in ausreichendem Maße geschützt werden.